Forderungen: Schutz vor Forderungsausfällen
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Viele erwarten in 2024 eine steigende Zahl von Firmeninsolvenzen.
Was kann man für den Schutz Ihrer Forderungen tun?
- I. Vor Vertragsschluss: Recherchieren/Prüfen
-Recherchen, Auskünfte einholen, Fragen
-Stimmen die Vertretungsverhältnisse. also wer muss den Vertrag auf der anderen Seite unterzeichnen, damit er wirksam ist?
-Schauen Sie sich die Bilanzen Ihres neuen künftigen Geschäftspartners an.
Sie sind veröffentlich. Wenn die Bilanz schlecht ist: Hände weg.
- II. Bei Vertragsabschluss: Absicherung
-durch eine sichere und bestimmte Vertragsgestaltung
Sie können keine AGB bestätigen, die beispielsweise die Aufrechung und Verrechnung nahezu vollständig ausschließen.
-bestimmte Eigentumsvorbehalte (auch erweiterte und verlängerte)
IHRE EIGENTUMSVORBEHALTE MÜSSEN BESTIMMT ODER BESTIMMBAR SEIN.
So schützen Sie Ihr Eigentum. Eigentum muss im Insolvenzverfahren ausgesondert werden !
-kongruente Sicherheitenbestellung bei Vertragsschluss und Leistungserbringung
Das heißt: vereinbaren Sie von Anfang an Sicherheiten und nicht erst, wenn der Ausfall droht. Die nachträgliche Besicherung ist leicht anfechtbar.
-kurze Zahlungsfristen vereinbaren (nicht 60 Tage ua.)
- III. Nach Vertragsschluss: Beitreiben der Forderungen (nachhaltig)
-schnelle Rechnungslegung
-schnellere Mahnungen schreiben
-schnellere Titulierung bzw außergerichtliche Einigung mit gerichtlicher Protokollierung
-konsequente Zwangsvollstreckung mit allen Werkzeugen der ZPO
-Möglichkeiten der Sicherungsvollstreckung nutzen
-persönliche Haftung des Geschäftsführers des Vertragspartners geltend machen
Ein Fachanwalt (wie ich) kann relativ schnell prüfen, ob Ihr Unternehmen beauftragt wurde, und der Geschäftspartner ( GmbH, AG, GmbH & CO KG) aber bereits insolvenzreif war.
Die Folge wäre: Sie können den Geschäftsführer persönlich in Regress nehmen.
- Sie suchen professionelle Hilfe?
Hermann Kulzer MBA
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator (DIU)
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