Forexeze – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Handelsplattform Forexeze bietet unter der Domain forex-eze.com im Internet verschiedenste Handelsgeschäfte an, wobei Anleger laut der Handelsplattform angeblich auch über die Handelsplattform den Handel mit Währungspaaren (Forex) durchführen können.

Als Betreibergesellschaft fungiert eine Firma Forexeze Limited, die auf St. Vincent und den Grenadinen eingetragen sein soll und die unter der Adresse: Scottish Provident House, 1st Floor, 76-80 College Road, Harrow, Middlesex, HA1 1BQH A 1 1 B Q, UK, in England eine Niederlassung haben soll.

Anlegern kann man aus mehreren Gründen nur davon abraten, über die entsprechende Handelsplattform Handelsgeschäfte zu tätigen.

So findet sich im Rahmen des Internetauftritts beispielsweise kein rechtverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die verantwortlichen Organe der Firma Forexeze sind.

Im Übrigen verfügt die Firma Forexeze auch über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform forex-eze.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten und für deutsche Anleger durchzuführen. Dies ist negativ, da jeder Anbieter von Finanzdienstleistungen in Deutschland eine Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde – BaFin – benötigt.

Wenn eine Firma, wie die Firma Forexeze, ohne Genehmigung agiert, dann verstößt sie gegen geltendes deutsches Recht bzw. das Kreditwesengesetz (KWG).

Anleger, die mit einer entsprechenden Firma, die ohne Genehmigung agiert, Handelsgeschäfte tätigen und hierbei Verlust erleiden, können Schadensersatzansprüche gegen die Firma und deren Verantwortliche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen.

Unabhängig davon ist das Handeln ohne Genehmigung auch strafrechtlich relevant. Gemäß § 54 KWG können Verantwortliche von entsprechenden Handelsplattformen sogar zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Forexeze investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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