Foto - Abmahnung erhalten? Beachten Sie diese Punkte

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Die Nutzung von Fotos, Bildern und Grafiken in der Onlinekommunikation, z.B. auf der eigenen Website, bei Instagram, Facebook oder TikTok, erfolgt nicht immer rechtskonform. Nicht selten beruht die unrechtmäßige Verwendung lediglich auf Unwissen und nicht auf bösem Willen. Da die Rechtslage bei der Nutzung von Bildern häufig undurchsichtig ist, sind die Empfänger einer Foto - Abmahnung regelmäßig überrascht, etwas falsch gemacht zu haben. 

Im Wege einer Bild - Abmahnung machen Fotografen, Agenturen oder andere Rechteinhaber ihre Ansprüche gegenüber dem Nutzer geltend. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Forderungen häufig nicht oder nicht in dem Umfang bestehen, wie es auf den ersten Blick scheint. Haben Sie daher eine Foto - Abmahnung erhalten, lassen Sie diese immer erst juristisch prüfen, bevor Sie die Ansprüche erfüllen.

Folgende Aspekte einer Bildrechts-Abmahnung sollten Sie kennen:

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Wesentlicher Teil einer Abmahnung ist die Aufforderung des Rechteinhabers, die Nutzung der Bilder zu unterlassen. Hierzu wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Damit diese Sie im Fall einer berechtigten Abmahnung nicht über die Maße belastet, sollte die Formulierung vom Profi erfolgen. 

Liegt der Bild - Abmahnung bereits ein Muster einer solchen Erklärung bei? Die gesetzlichen Anforderungen an solche Muster sind hoch, sodass dringend zu prüfen ist, ob die Unterlassungserklärung nicht über die eigentlichen Ansprüche hinausgeht. 

Auskunft

Häufig wird in einer Abmahnung neben der Unterlassung auch Auskunft über bereits erfolgte Nutzungen gefordert. Grundsätzlich besteht ein solcher Anspruch im Falle der urheberrechtswidrigen Verwendung von Bildern und Fotos, allerdings ist auch hier der Umfang das entscheidende Kriterium. Nicht jede vom Rechteinhaber verlangte Information muss auch tatsächlich herausgegeben werden!

Schadenersatz

Ebenfalls wesentlicher Bestandteil ist die Forderung nach Zahlung eines Schadensersatzes aufgrund der (vermeintlich) unzulässigen Nutzung der Bilder oder Grafiken. Hier werden je nach Fall unterschiedliche gesetzliche Berechnungsmethoden angesetzt; am häufigsten wird man die Berechnung nach der sog. Lizenzanalogie finden. Die Anforderungen der Rechtsprechung an diese Berechnung sind jedoch hoch. So darf weder jeder Rechteinhaber nach dieser Methode berechnen noch ist die konkrete Höhe „in Stein gemeißelt“.  

Achtung: Nicht in jedem Fall wird bereits im ersten Schreiben ein konkreter Betrag gefordert. Der Schadensersatz wird dann zunächst nur dem Grunde nach geltend gemacht und die Bezifferung auf einen späteren Zeitpunkt, z.B. nach Erteilung der Auskunft über den Umfang der Nutzung, verschoben. Die Praxis zeigt jedoch: Eine Zahlungsforderung kommt in der überwiegenden Zahl der Fälle im zweiten oder dritten Schreiben.

Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren

Im Falle einer berechtigten und formwirksamen Abmahnung sieht das Gesetz einen Ersatz der für die Abmahnung erforderlichen Rechtsanwaltskosten vor. Für die Höhe dieser Kosten ist der angesetzte Streitwert maßgeblich. Über dessen Höhe lässt sich in jedem Fall diskutieren. Nicht selten wird der Wert vom Abmahnenden zunächst zu hoch angesetzt und lässt sich im Nachhinein, z.B. im Wege eines Vergleichs oder einer gerichtlichen Feststellung, reduzieren. 

Auch dieser Betrag wird gelegentlich nicht bereits im ersten Schreiben geltend gemacht sondern erst im weiteren Verlauf beziffert. 

Fristen

In aller Regel werden Ihnen in einer Abmahnung kurze Fristen zur Reaktion gesetzt. Diese Fristen sind nicht pauschal unangemessen kurz, sondern können bei Versäumen zu Nachteilen führen. Sie sollten daher zügig reagieren und eine Abmahnung keinesfalls „links liegen lassen“.

Versand per E-Mail

Es ist auch nicht unüblich (und nicht rechtswidrig o.ä.), dass Abmahnungen (nur) per E-Mail versendet werden. Eine gesetzliche Form für die Aussprache einer Abmahnung ist nämlich nicht vorgehen, sodass der zügige Versand per E-Mail mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme ist.

Handeln Sie jetzt

Haben Sie eine Abmahnung wegen vermeintlich unzulässiger Nutzung von Fotos erhalten?

Gerne sind wir Ihnen bei sämtlichen urheberrechtlichen Fragen und Problemen behilflich. Melden Sie sich einfach direkt über das unten stehende Formular.

Rechtsanwalt Dennis Tölle 

Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Foto(s): Simon auf pixabay (https://pixabay.com/de/users/simon-3/)

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