Fotorecht / Bilderklau: Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner iAd. W.E.N.N. Ltd.

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Die Berliner Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner mahnen im Auftrag der englischen W.E.N.N. Ltd. die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke ab. Betroffen sind derzeit vor allen private Blogger. 

Die W.E.N.N. Ltd. lässt durch die Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner zunächst zur Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern. Den Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelgt, von deren Unterzeichnung allerdings nur abgeraten werden kann, weil diese den Betroffenen versprechen abringt, die diese nicht zu leisten verpflichtet sind. 

Auch die mit den Abmahnschreiben geforderten Geldbeträge sind - jedenfalls in den uns bislang vorliegenden Abmahnungen von Denecke, von Haxthausen & Partner - deutlich übersetzt. Da die jeweils geforderten Beträge aber stark variieren, bleibt hier eine Einzelfallbetrachtung unerlässlich. 

Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner iAd. W.E.N.N Ldt betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Der Erstkontakt ist bei uns immer kostenfrei. 

Weitere Informationen zu den Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner aufgrund der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Bilder der W.E.N.N. Ldt finden Sie auch auf unserer Website unter www.recht-hat.de

Sievers & Collegen

- Rechtsanwaltskanzlei -

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