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Freie Fahrt für Begleitpersonen bei Schwerbehinderung

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Eintrag im Schwerbehindertenausweis Merkzeichen „B“

Ist ein behinderter Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, muss dies durch das Ausweismerkmal „B“ nachgewiesen sein.

Begleitperson fährt kostenlos

Die Begleitperson fährt im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit, selbst dann, wenn der behinderte Mensch keine Wertmarke gekauft hat.

Begleitperson muss geeignet sein

Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt. Die Begleitperson muss in der Lage sein, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu leisten. Andere behinderte Menschen mit Merkzeichen „B“ gelten im öffentlichen Personenverkehr nicht als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson.

Keine gegenseitige Begleitung

Es wird davon ausgegangen, wer selbst auf Begleitung angewiesen ist, kann nicht die erforderliche Hilfe für eine andere Person erbringen, welche auf Begleitung angewiesen ist. Daher ist die gegenseitige Begleitung ausgeschlossen.

Was kann mitgenommen werden?

Außerdem kann ein Hund mitgenommen werden. Wie für alle anderen Fahrgäste auch gilt für behinderte Menschen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die allgemeine Beförderungspflicht der Verkehrsunternehmer. Sie erstreckt sich auf das Reisegepäck, zu dem Rollstühle und andere Hilfsmittel zählen.

Ist eine Ablehnung der Beförderung zulässig?

Eine Beförderung kann nur im Ausnahmefall abgelehnt werden, etwa wenn das Fahrzeug nicht zur Beförderung geeignet ist. Bei eventuellen Problemen sollte man sich an den jeweiligen Fahrdienstleiter des Verkehrsmittels wenden.

Sie benötigen Hilfe als Schwerbehinderte oder Angehöriger?

Dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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