Freiwillige Gehaltskürzung wegen Corona? Warum ich davon abrate

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitgeber verringern Corona-bedingt ihre Ausgaben, unter anderem durch Herabsetzung der Gehälter. Allerdings geht das regelmäßig nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers. Warum Arbeitnehmer dem grundsätzlich nicht zustimmen sollten, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Als Arbeitsrechtler habe ich die Erfahrung gemacht, dass Gehaltskürzungen vor allem die Motivation der Arbeitnehmer senkt, und der Arbeitgeber langfristig auch nicht besser dasteht. Betriebsbedingte Kündigungen werden dadurch meist auch nicht verhindert.

Nachteile für den Arbeitnehmer wegen der Gehaltskürzung:

Arbeitnehmer bekommen regelmäßig dauerhaft weniger Geld; über die Jahre hinweg verzichtet man mitunter auf eine stattliche Summe. Will man sich auf eine vorübergehende Gehaltsabsenkung einigen, muss man den Zeitraum der Gehaltsabsenkung schriftlich unmissverständlich eingrenzen!

Meist schadet sie einer späteren Abfindung, weil man diese regelmäßig anhand des letzten Bruttomonatsgehalts berechnet. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob man zehnmal 3.500 oder zehnmal 3.900 rechnet; mit einem Ja zur Gehaltskürzung verzichtet man mitunter auf viele tausend Euro zusätzlicher Abfindung, vor allem bei langer Betriebszugehörigkeit.

Wegen der Gehaltskürzung verringert sich auch das Arbeitslosengeld; es wird nämlich auf Grundlage des Gehalts des vergangenen Jahres berechnet. Zudem gibt es Nachteile bei der Rente.

Wann würde ich Arbeitnehmern nicht davon abraten, einer Gehaltsabsenkung zuzustimmen? Unter Umständen wäre das bei Arbeitnehmern der Fall, die bei einem kleinen Arbeitgeber arbeiten, bei dem das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.

Oft muss der Arbeitnehmer dort nämlich mit einer Kündigung rechnen, wenn er Nein zur Gehaltsabsenkung sagt. Und da man bei kleineren Arbeitgebern nach einer Kündigung meist keine Abfindung bekommt, hat man auch nichts vom Vorteil bei der Abfindung, wenn man beim alten Gehalt bleibt.

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