Fristlose Kündigung? Das sollten Sie als Arbeitnehmer wissen!

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Für den Arbeitnehmer hat eine fristlose Kündigung weitreichende negative Konsequenzen. Denn er verliert nicht nur sein monatliches Einkommen, sondern muss auch mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen. Zudem muss er sich darauf einstellen, ein schlechtes Zeugnis zu erhalten, sodass es damit schwer wird, eine neue Arbeit zu finden. Umso wichtiger ist es, die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung zu kennen und zu wissen, wie man sich dagegen wehrt:

Welche Gründe können eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Grundsätzlich setzt eine fristlose (sog. außerordentliche) Kündigung eine erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung voraus. Der Gesetzgeber hat in § 626 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Voraussetzungen wie folgt geregelt: Es liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor, aufgrund dessen dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

Muss der Arbeitgeber Fristen zum Ausspruch der fristlosen Kündigung einhalten?

Ja, die Kündigung hat innerhalb von 2 Wochen ab gesicherter Kenntnis der maßgeblichen Kündigungsgründe zu erfolgen.

Muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben?

Nein. Nur dann, wenn der Arbeitnehmer ihn dazu auffordert, muss er die Kündigungsgründe unverzüglich schriftlich mitteilen.

Welche Frist sollte ich bei Erhalt einer fristlosen Kündigung beachten?

Ab Erhalt der Kündigung läuft eine 3-wöchige Frist, innerhalb derer Sie oder Ihr Anwalt beim zuständigen Arbeitsgericht eine Klage eingereicht haben müssen/muss, mit dem Antrag festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die fristlose Kündigung aufgelöst wurde (sog. Kündigungsschutzklage). Wenn Sie diese Frist verpassen, wird die Kündigung unwiderruflich wirksam!

Habe ich überhaupt Chancen, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen?

Dies ist eine Frage des Einzelfalls, denn es muss zunächst geprüft werden, ob die dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Kündigungsgründe nachweisbar sind und überhaupt eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In den meisten Fällen einigen sich die Parteien im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens und schließen einen sog. Abfindungsvergleich. Inhalt eines solchen Vergleichs ist meist, dass sich die Parteien auf eine betriebsbedingte Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt einigen und der Arbeitnehmer oftmals auch für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält. Hierdurch kann eine Sperre des Arbeitslosengeldes vermieden werden. Außerdem können weitere streitige Fragen geklärt werden, wie die Erteilung eines wohlwollenden Zeugnisses, Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung etc. Insofern ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage in den meisten Fällen zu empfehlen.

Kann ich mir eine Kündigungsschutzklage überhaupt leisten?

Ja, das Kostenrisiko einer solchen Klage ist – im Gegensetz zu einer Zivilklage – geringer, da grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt, unabhängig davon, wer den Prozess gewonnen hat. Der Unterlegene hat daneben lediglich die Gerichtskosten zu zahlen. Eine Kostenrisikoberechnung erstellen wir Ihnen gerne vorab.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für arbeitsrechtliche Streitigkeiten abgeschlossen haben, übernimmt diese für Sie alle Kosten. Gerne stellen wir für Sie dort vorab eine kostenlose Deckungsanfrage.

Darüber hinaus könnte für Sie auch die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht.

Lassen Sie sich bei Erhalt einer fristlosen Kündigung daher schnellst möglich beraten und nehmen Sie Ihre Rechte wahr, um weitreichende negative Konsequenzen zu verhindern! Wir helfen Ihnen gerne!


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