Fristlose Kündigung der Mietwohnung wegen Beleidigung des Vermieters?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Frank Zander, ein Musiker, hat von seinem Vermieter wegen einer vorgeworfenen, mutmaßlichen Beleidigung die fristlose Kündigung seiner Mietwohnung erhalten. Das berichtet BZ-Berlin.de in einem Artikel vom 28.10.2020. Können Vermieter damit grundsätzlich Erfolg haben? Können Mieter wegen der Beleidigung ihres Vermieters fristlos die Mietwohnung verlieren? Dazu der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck, der in diesem Zusammenhang auch Mietertipps hat für den Fall, dass die Emotionen zwischen Mieter und Vermieter hochkochen. 

Was der Artikel hier über das Mietverhältnis berichtet, ist nicht untypisch für Fälle, in denen Mieter Wohnungen jahrzehntelang bewohnen – hier wohl seit 53 Jahren. Viel Streit häuft sich an, man zankt sich um Modernisierungen, der Mieter baut womöglich etwas an der Mietsache um, die Nerven liegen blank.

Wer in dieser Lage seinem Ärger Luft macht und den Vermieter beleidigt – gängige Beleidigungen sind „Schwein“ „Arschloch“ „Wichser“ etc. – muss regelmäßig mit einer Kündigung rechnen, mit einer ordentlichen fristgemäßen und mitunter sogar mit einer fristlosen Kündigung.

Denn: Straftaten des Mieters zu Lasten des Vermieters sind grundsätzlich dazu geeignet, eine Kündigung der Wohnung zu rechtfertigen.

Wie man die Beleidigung ausspricht, persönlich, in der Presse oder live im Internet oder im Fernsehen, ändert regelmäßig nichts daran, dass eine Beleidigung vorliegen kann und damit auch ein Kündigungsgrund.

Dem Mieter hilft es im Fall einer Beleidigung regelmäßig auch nicht weiter, dass mit den Mietzahlungen immer alles in Ordnung war.

Daher mein Mietertipp: Mieter sollten Vermietern gegenüber immer die Höflichkeitsetikette einhalten. Verkneifen Sie sich maulige Sprüche oder einen barschen Umgangston, auch wenn sich viel Ärger angestaut hat. Mieter sollten sich vergegenwärtigen, dass sie ihre Wohnung auch bei einer sehr langen Mietdauer verlieren können, wenn sie ihren Vermieter beleidigen.

Halten Sie sich bei einem Streit mit Ihrem Vermieter besser an ein altbekanntes Motto: Wenn dich jemand auf die rechte Wange schlägt, dann halte ihm auch die linke hin. Jedenfalls sollte man auf verbale Gegenwehr verzichten, wenn man sich durch den Vermieter angegriffen fühlt. Wer seinen Vermieter beleidigt, begibt sich in eine ungünstige Rechtslage, die gegebenenfalls im Verlust der Wohnung enden kann.

Was wir für Sie tun können

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln. Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an.

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