Tun Sie DAS, um eine hohe Abfindung zu vermeiden (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Viele Arbeitgeber resignieren, wenn ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ansteht; besonders gefürchtet sind Kündigungsschutzprozesse. Die Gerichte seien meist auf Seiten der Arbeitnehmer, klagen sie. Und man sei oft gezwungen, auf hohe Abfindungsforderungen der Arbeitnehmeranwälte einzugehen. Nur können Arbeitgeber die Wahrscheinlichkeit einer hohen Abfindung selbst spürbar senken – sofern sie einen bestimmten Fehler vermeiden. Welcher das ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Arbeitgeber sollten Kündigungen und Aufhebungsverträge professionell angehen. Tun sie das nicht, ist bei ihnen oft eine fast irrationale Furcht vor den Folgen einer Kündigung zu spüren. Es ist aber genau diese Furcht, die zu dem Fehler verleitet, der wesentlich zu den hohen Abfindungszahlungen beiträgt.


Die Rede ist vom ersten Abfindungsangebot, das viele Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag abgeben. Um keine Kündigung aussprechen zu müssen, bieten Arbeitgeber dort aus meiner Sicht regelmäßig viel zu hohe Summen an. Zwar nehmen einige das Angebot an, und der Arbeitgeber spart sich Anwalts-, Gerichts- und andere Folgekosten. Geht der Arbeitnehmer aber, wie so oft, mit dem Aufhebungsvertrag zu einem Anwalt, wird er dort regelmäßig hören, dass mehr herauszuholen ist – falls der Arbeitnehmer sich kündigen lässt und klagt, anstatt den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.


So kommt es nämlich meistens dazu, dass der Arbeitgeber vor Gericht gezwungen ist, eine im Verhältnis zum Aufhebungsvertrag deutlich höhere Abfindung zu zahlen. Zum einen liegt das oft am fehlenden Kündigungsgrund beziehungsweise daran, dass der Arbeitgeber nicht alle Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes beachtet. Die andere Ursache ist meist das überhöhte Abfindungsangebot im zuvor angebotenen Aufhebungsvertrag. Denn dieses wirkt in den Verhandlungen vor Gericht wie ein Sockelbetrag, den der Arbeitgeber regelmäßig überbieten muss, wenn er mit dem Arbeitnehmer einen Abfindungsvergleich abschließen will.


Fachanwaltstipps für Arbeitgeber:


  • Bereiten Sie Kündigungen und Aufhebungsverträge professionell vor, am besten mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt. 
  • Wählen Sie einen Kündigungsgrund, bei dem Sie alle arbeitsrechtlichen Vorgaben erfüllen.
  • Bieten Sie eine Abfindungssumme von sich aus nur an nach Absprache mit einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt. Keinesfalls sollten Sie übereilt ein hohes Erstangebot abgeben; Sie setzen damit erfahrungsgemäß einen Vergleichsmaßstab für die Abfindungsverhandlungen vor Gericht.


Sie wollen eine Kündigung vorbereiten? Sie haben Fragen zu den Voraussetzungen einer Kündigung, zur Abfindungshöhe und zum Aufhebungsvertrag?


Das Ersttelefonat dazu ist bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie in seiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.


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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


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