Fristlose Kündigung wegen Missbrauch von Zugangsrechten

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Ein angestellter Innenrevisor hat kein Recht seinen Arbeitgeber oder seinen Vorstand zu kontrollieren. Ein EDV-Administrator darf seine Zugangsrechte nur für eigene Aufgaben nutzen, die der Funktion des Computersystems dienen. Er darf nicht Inhalte fremder Datenbestände einsehen, insbesondere nicht die des Vorstands. Nutzt er diese Zugangsrechte zum Missbrauch, kann das eine fristlose Kündigung zur Folge haben. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln. Der Kläger war als Innenrevisor bei dem beklagten Unternehmen beschäftigt. Er wurde fristlos gekündigt, weil er den Kalender und diverse Emails des Vorstands eingesehen hat. Der Kläger brachte als Rechtfertigung vor, dass es als Innenrevisor seine Aufgabe ist, den Vorstand zu überwachen. Doch diese Begründung ließ das Landesarbeitsgericht Köln nicht gelten. Auch aus den für die EDV-Administration im konkreten Fall geltenden Richtlinien ergibt sich kein solches Kontrollrecht. (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.05.10 - 4 Sa 1257/09)


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