Frommer Legal Filesharing-Abmahnung– Dune: Part Two

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Immer wieder Filesharing-Abmahnungen für Filme aus der Science Fiction-Sparte: aktuell Dune: Part Two, zuvor The Batman, Matrix Resurrections und The Flash. Science-Fiction-Filme sind immer beliebt im Kino – und wenn man nicht ins Kino gehen will, kann man sich auch zu Hause vor den Computer setzen. Das dachte sich auch ein Mandant und wollte den Film Dune: Part Two ganz entspannt sehen. Leider nutzte er dafür eine Tauschbörse und erhielt wenig später eine Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung. Ein ziemlich großer Schreck, der Fragen aufwirft. Was soll ich am besten tun?

Worum geht es in dem Film Dune: Part Two und wer verfügt über die Rechte daran?

Dune Part Two ist der zweite Teil der Verfilmung des Science-Fiction-Romans Dune von Frank Herbert. Die Handlung des Films setzt die Geschichte aus dem ersten Teil fort und dreht sich um den jungen Adeligen Paul Atreides, der auf dem Wüstenplaneten Arrakis um Macht und Einfluss kämpft. Es geht um politische Intrigen, Machtkämpfe zwischen Adelshäusern und den Bewohnern des Planeten sowie um die Kontrolle über die wertvolle Ressource Spice. Paul muss sich seinen Feinden stellen und seine Bestimmung als Anführer des Wüstenstammes der Fremen annehmen, um sein Schicksal zu erfüllen. Dabei steht er vor der Wahl zwischen der Liebe seines Lebens und dem Schicksal des gesamten Universums.

Regie führte der kanadische Regisseur Denis Villeneuve, basierend auf der zweiten Hälfte des 1965 erschienenen ersten Buches der gleichnamigen Romanreihe von Frank Herbert. Die Besetzung des Films umfasst eine beeindruckende Liste talentierter Schauspielerinnen und Schauspieler wie Timothée Chalamet, Zendaya, Rebecca Ferguson, Josh Brolin, Javier Bardem, Christopher Walken und Stellan Skarsgård. Die Rechte an dem Film besitzt Warner Bros. Entertainment Inc.

Wie kommt es zu einer Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnung? 

Die Kanzlei Warner Bros. Legal hat im Auftrag von Warner Bros. Entertainment Inc. eine Abmahnung wegen des unerlaubten Filesharings des Films Dune: Part Two ausgesprochen. Es wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ohne Weiteres zu unterschreiben. Stattdessen sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren, um rechtlichen Rat einzuholen.

Was verlangt die Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung „Dune: Part Two“ von mir?

Wie in jeder Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung, die wegen des Films "Dune: Part Two" ausgesprochen wird, fordert auch die Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung Dune: Part Two die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 935,80 EUR als Schadensersatz und Erstattung für die Kosten der Abmahnung.

Frommer Legal fordert eine Unterlassungserklärung – ist das überhaupt angemessen? 

Die Warner Bros. Entertainment Inc., vertreten durch Frommer Legal, fordert eine Unterlassungserklärung im Zusammenhang mit dem Film Dune: Part Two. Es wird behauptet, dass die Rechte an diesem Film der Warner Bros. Entertainment Inc. gehören. Sollten Sie tatsächlich deren Rechte durch Filesharing verletzt haben, könnte eine Unterlassungserklärung erforderlich sein. Es ist jedoch ratsam, das vorab mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu klären, da eine Unterlassungserklärung in der Regel lebenslang gilt und nicht einfach gekündigt werden kann. Sollten Sie nicht selbst für das Filesharing verantwortlich sein, müssen Sie in der Regel keine Unterlassungserklärung abgeben. Dennoch kann es in manchen Fällen sinnvoll sein, sich zur Unterlassung zu verpflichten, um das Risiko einer Klage zu minimieren. Für Fragen zu weiteren Details stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Warum werden in der Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung Dune: Part Two so kurze Fristen gesetzt? 

Die Fristen, die in der Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung Dune: Part Two zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung gesetzt werden, sind kurz: Zehn Tage ab Datum des Schreibens für die Unterlassungserklärung und weitere zehn Tage zur Zahlung. Häufig wird vermutet, dass das nur geschieht, um die Abgemahnten unter Druck zu setzen. Wir glauben das jedoch nicht.

Kostenrisiko der Abmahner 

Bis vor etwa zehn Jahren war es auch nicht ungewöhnlich, dass in Filesharing-Fällen solche einstweiligen Verfügungen erlassen wurden. Seitdem hat sich die Rechtsprechung weiterentwickelt und sehr häufig haften Anschlussinhaber nicht für Filesharing, das über ihren Anschluss begangen wurde. Und das birgt ein großes Risiko für Abmahnkanzleien wie Warner Bros. Entertainment Inc.: Zwar können sie relativ leicht eine solche einstweilige Verfügung erwirken, aber es ist ebenso leicht, sie wieder aufheben zu lassen. Dann trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens, die hoch sind. Dementsprechend sind uns aus den vergangenen Jahren keine einstweiligen Verfügungsverfahren nach einer Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung bekannt. 

Eilverfahren

Eine Abmahnung dient auch dazu, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, also ein einstweiliges Verfügungs-Verfahren. Das ist ein Eilverfahren, in dem dem Abgemahnten verboten wird, einen Film oder ein anderes Werk weiter in einer Tauschbörse zu teilen. Und eine einstweilige Verfügung wird nur erlassen, wenn die Sache eilig ist und zügig behandelt wird. Wer eine einstweilige Verfügung bekommen will, muss zeigen, dass er es eilig hat. Deshalb können für die Unterlassungserklärung auch keine langen Fristen eingeräumt werden. Denn mit langen Fristen signalisiert man ja gerade, dass es nicht so eilig ist.

Was soll ich tun? 

  • Nehmen Sie die Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung Dune: Part Two ernst. 
  • Sie müssen davon ausgehen, dass die Ermittlungen zuverlässig sind und dass über Ihren Internetanschluss der Film Dune: Part Two über Filesharing abgerufen werden konnte. 
  • Reagieren Sie besonnen. Geben Sie nicht in Panik die Warner Bros. Entertainment Inc.-Unterlassungserklärung ab. 
  • Zahlen Sie nicht übereilt 935,80 EUR. 
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt helfen, der die Forderungen aus der Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung Dune: Part Two prüft. Sie haften nicht in jedem Fall für Filesharing, das über Ihren Internetanschluss begangen wurde. 
  • Zahlungsforderungen lassen sich durch Verhandlungen reduzieren.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

  • ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv.   
  • unterstützt mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal.  
  • kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren.    
  • weiß stark zu verhandeln.    
  • ist transparent und berechnet fair.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte kämpft für Anschlussinhaber. Selbst wenn sich keine Fehler in der gegnerischen Abmahnung finden lassen, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie erarbeiten, für Ihre Rechte eintreten und den Schaden minimieren. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kompetent beraten, die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts im Kästchen neben diesem Beitrag. Auf unserer Homepage erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei. Hier gibt es neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auf unserem Blog zahlreiche Beiträge und hilfreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schreiben – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Foto(s): Wachs, Adobe

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