Frühere Gallinat Bank lässt Darlehen einklagen! Diverse Wohnbaufonds betroffen

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Gallinat Kredit Management C.V. klagt

Die Gallinat-Bank AG aus Essen wurde mit Wirkung vom 09.09.2014 umfirmiert und trägt seitdem die Bezeichnung NIBC Bank Deutschland AG. Gleichzeitig erfolgte eine Sitzverlegung nach Frankfurt am Main. Im Zuge dessen ist eine Vielzahlung von Kreditengagements an die Gallinat Kredit Management C.V. mit Sitz in Baarn (Niederlande) veräußert und abgetreten worden.

Finanzierte Wohnbaufonds

Finanziert wurden damals Beteiligungen von Kleinanlegern an Wohnbaufonds, etwa an der „Dritten Wohnbau Vermögensverwaltung GbR“ und der „Vierten Grundbesitz Wohnbaufonds GbR“.

Die verkauften Kreditforderungen werden nunmehr verstärkt geltend gemacht und zwar von einer FinanzDesk Kredit Management GmbH aus Düsseldorf, die im Rechtdienstleistungsregister eingetragen sein soll und als Bevollmächtigte der Gallinat Kredit Management C.V. auftrifft. Diese GmbH führt die Forderungsberechnungen aus und kündigt die Darlehensverträge, wenn diese notleidend werden. Eingeklagt werden die vermeintlichen Forderungen der Gallinat Kredit Management C.V. u. a. durch die Wiesbadener Kanzlei Reinemer & Partner.

Widerruf noch heute möglich

Betroffene Kunden der früheren Gallinat Bank sollten die Forderungen sorgfältig prüfen. Denn oftmals hat die Bank formale Fehler gemacht, die noch heute den Widerruf der Darlehen möglich machen. So wurden die Verträge oftmals kurz vor Ende des Jahres von der Gallinat Bank noch ausgefertigt. Angenommen wurden die von den Kunden unterschriebenen Anträge jedoch oftmals erst mehrere Monate später. Weil nur die ursprünglichen Anträge mit einer Widerrufsbelehrung versehen waren, handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um eine verfrühte Belehrung, die nicht wirksam ist. Betroffene Kunden können daher noch heute die Verträge widerrufen und sich damit gegen die Kündigungen und Forderungen erfolgsversprechend zur Wehr setzen.


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