Führerschein weg = Arbeitsplatz weg?

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Wer seinen Führerschein verliert, bangt oft auch um seinen Arbeitsplatz, vor allem wenn er auf Mobilität angewiesen ist. „Eine Kündigung wegen Führerscheinverlusts ist jedoch nicht automatisch und in jedem Fall zulässig“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht und ihr Arbeitsrecht Anwalt, mit.

Außendienst ohne Führerschein?

„Ein aktuellerer Gerichtsfall hatte eine solche Konstellation zu behandeln“, berichtet Rechtsanwalt Bernhardt Ihr Arbeitsrecht Anwalt. Der Arbeitnehmer war im Außendienst tätig und musste natürlich regelmäßig zu den Kunden fahren. Aufgrund eines vom Arbeitnehmer unter Alkoholeinfluss verschuldeten Verkehrsunfalls beschlagnahmte die Polizei seinen Führerschein. Der Arbeitgeber reagierte hierauf mit der Kündigung, da er meinte, den Arbeitnehmer so nicht weiterbeschäftigen zu können.

Vorschläge des Arbeitnehmers müssen berücksichtigt werden

Der Kläger hatte allerdings bereits vor der Kündigung dem Arbeitgeber den Vorschlag unterbreitet, für die Zeit des Führerscheinentzugs auf eigene Kosten einen Fahrer einzustellen, um auswärtige Termine wahrzunehmen. Außerdem bot er ebenfalls an, notwendigenfalls die Wege unter Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erledigen.

Rechtsanwalt Bernhardt: Mildere Mittel als Kündigung möglich

„Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht“, teilt der Arbeits- und Sozialrechtler Herr Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller mit. Der Arbeitnehmer war nicht primär Berufskraftfahrer, sondern seine geschuldete Haupttätigkeit war die Betreuung der Kunden. Das Gericht erachtete den Vorschlag des Arbeitnehmers für die Dauer des Führerscheinentzugs für valide. Der Arbeitgeber hätte somit in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, einer Vertragsänderung für die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis zustimmen müssen.

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2021, Az. 1 Sa 299/20

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

 


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