Führerscheinentzug

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Ein Autofahrer beging in nur 8 Monaten mit 2 Pkws 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Verkehrsbehörde entzog ihm mit sofortiger Wirkung den Führerschein; das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Entscheidung am 10.09.2012: Nicht nur Eintragungen im Verkehrszentralregister, sondern auch aus anderen Gründen kann der Führerschein mangels Eignung des Fahrers eingezogen werden. Parkverstöße sind für die Verurteilung der Fahreignung durchaus relevant, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum derart häufen, dass sich dadurch eine laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber den Verkehrsvorschriften zeigt (Az: VG 42 271/12).  

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