Gamma Entertainment schickt Filesharing-Abmahnungen durch IPPC Law
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Mittels einer P2P-Software wie zum Beispiel Bittorrent kann man Dateien im Internet downloaden. Leider kann es leicht passieren, dass man mit dem Download den illegalen Vorgang des Filesharings auslöst – und schon flattert unerwartet eine Abmahnung ins Haus.
Auf Filesharing spezialisierte Kanzleien wie zum Beispiel Waldorf Frommer, Baumgarten | Brandt, reichelt klute assmann (.rka) und auch IPPC Law mahnen im Auftrag von den Urhebern der Dateien wie Warner Bros. Entertainment GmbH oder nun auch Gamma Entertainment ab.
Es empfiehlt sich, die Abmahnung prüfen zu lassen, bevor man handelt
Ein Spezialist auf dem Gebiet kann prüfen, ob es sich bei der Abmahnung um einen rechtmäßigen Verstoß gegen eine Urheberrechtsverletzung handelt. Dies kann ein Laie nur schwer erkennen. Die Filesharing-Angelegenheit kann manchmal schon verjährt sein oder irgendeine andere Anforderung nicht erfüllen, damit die Abmahnung zulässig ist.
Die beigefügte Unterlassungserklärung ist ein wichtiger Bestandteil. Für Laien ist sie oft sehr unverständlich und undurchsichtig formuliert, sodass wir dazu raten würden, niemals direkt die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern diese erst einmal fachmännisch prüfen zu lassen, um sich nicht ungewollt an Dienstleistungen oder Pflichten zu binden.
Wir von der Media Kanzlei helfen Ihnen bei Ihrer Filesharing-Abmahnung
Als Spezialisten unter anderem auf dem Gebiet des Medienrechts helfen Ihnen die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg gerne, gegen die Abmahnung vorzugehen. Bitte kontaktieren Sie uns kostenlos und vereinbaren einen Beratungstermin.
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