Geblitzt: 44139 Dortmund, Rheinlanddamm 200- Bußgeld vermeiden!

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt hier 50 km/h. Wenn Sie vom Blitzer erfasst wurden, bekommen Sie zunächst einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Stadt Dortmund. Falls Sie nicht reagieren, folgt ca. 4 - 6 Wochen später der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ TraffiStar S 350, welche die besten Argumente liefern.

Dieses Lasermessgerät sendet kontinuierlich Lichtimpulse aus. Der Messstrahl tastet während der Messung Fahrzeuge bis zu einer Entfernung von etwa 70 m innerhalb eines Scanwinkels von 50 Grad ab. Der Laserimpuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann der Blitzer Entfernung und Richtung des erfassten Fahrzeugs bestimmen. Die Verarbeitung der erfassten Daten wird durch den Rechner in der Messeinheit RLS1000 erledigt. Dieser kann das Messergebnis an die SmartCamera weiterleiten, welche das Messfoto auslöst. 

Bei der Inbetriebnahme des Gerätes müssen Kontrollmessungen durchgeführt werden. Sind diese nicht in der Akte dokumentiert, bestehen ernsthafte Zweifel an der Genauigkeit der Messung. 

Oft ist der Scanwinkel nicht richtig eingestellt, was die Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen verzerrt.

Es bestehen Zuordnungsprobleme, bei Messvorgängen in der Nacht, widriger Witterung oder sogenannten Kolonnenfahrten. 

Auch bei der Auswertung der Messergebnisse agieren die Beamten nicht fehlerfrei. Nicht selten speichert das Gerät Lichtimpulse als von einem Fahrzeug zurückgesandt, obwohl sie von verschiedenen Karosserieteilen stammen. Auch dann ist die Geschwindigkeitsbestimmung zu Lasten des Betroffenen verfälscht.

Falls die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen ist, muss der Betroffene freigesprochen oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt werden.  Diese und noch viele andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.





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