Geblitzt auf der A 66, bei km 24,800, Fahrtrichtung Rüdesheim- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h vor? Damit der Vorwurf nicht teuer wird, lohnt sich die Überprüfung des Vorgangs durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn die Einstellungsquote nach einem Einspruch ist bei dieser Messstelle überdurchschnittlich hoch. Grund ist die Fehleranfälligkeit und Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise lässt sich einfach erklären. Laserstrahlen tasten die Fahrbahn auf einer Länge von bis zu 75 Meter ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die hier überlange Messstrecke ist einer der größten Fehlerquellen. Denn durch sie kommt es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rücsktrahlimpulse. Die damit verbundene Verfälschung der Messwerte ist so häufig, dass deswegen fast jede zweite Messung falsche Ergebnisse liefert. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kommt es auch zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig wir auch beim Aufbau der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, liegt ein Verwertungsverbot vor, dass Ihr Verteidiger geltend machen kann.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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