Geblitzt auf der B 96, zw. AS Abtshagen u. AS Prohn, Abschn. 516, km 2,0, FR Stralsund- Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Rügen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann lohnt sich ein Vorgehen gegen den drohenden Bußgeldbescheid, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden!

Geblitzt wurden Sie hier mit dem sogenannten Lichtmessverfahren. Hierbei registriert der Blitzer die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Diese ermöglichen eine Ermittlung der Fahrzeugumrisse und der benötigten Fahrzeug für die eingegebene Messstrecke. Hieraus wird automatisch die Geschwindigkeit berechnet. Liegt eine Überschreitung des Grenzwertes vor, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Bei dieser Messmethode können aber schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs oder der von Alleebäumen, die Geschwindigkeitswerte zu Ihren Lasten beeinflussen.

Das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern hat Auswirkungen auf die Messung. Wenn das Fahrzeug solchen  ausgestattet ist, sind  im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers zu erkennen. Eine genaue Messung ist dann nicht gegeben.

Der häufigste Aufbaufehler ist die falsche Einstellung des Scanwinkels, durch welchen die Ausrichtung auf die konkrete Fahrbahnneigung erfolgt. Dann kommt es zu sogenannten Schrägemessungen, die automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, spricht schon dieses gegen die Durchführung einer ordnungsgemäßen Messung.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er hat damit die nötige Erfahrung und Wissen, um Sie optimal zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 96, zw. AS Abtshagen u. AS Prohn, Abschn. 516, km 2,0, FR Stralsund die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 127 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Lichtmessverfahren mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte Zeugenfragebogen


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema