Geblitzt auf der B 97, Parkplatz Königsb. Heide, FR Dresden- Rat vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, weil Sie an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten hätten?

Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teuer werden. Es drohen  schon bei mehr als 20 km/h  Überschreitung ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit sowie die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber soweit muss es nicht kommen. Das hier aufgestellte Messgerät vom Typ B1 ROBOT- Speedoguard misst mit Hilfe von Radarstrahlen. Die dabei zwangsläufig auftretenden Fehler sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Mit zunehmender Entfernung kommt es zu einer Aufweitung des Messstrahls. Dieses und die Möglichkeit von Reflexionen führt zu Zuordnungsproblemen. 

Dieses entstehen auch dadurch, dass die Kamera erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst wird. 

Radargeräte sind stets in einem bestimmten Winkel aufzustellen. Schon die geringste Ungenauigkeit verursacht automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Gleiches gilt wenn sich das Fahrzeug in einem Überholvorgang befindet. Die hierdurch bedingte Schräglage kann nach Studien des ADAC bis um 5 % überhöhte Geschwindigkeitsangaben verursachen.

Häufig ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann ist ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren oder sogar die gesamte Messreihe zu annullieren.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überproportional viele seiner Fälle werden eingestellt  oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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