Geblitzt auf der BAB 10, km 20.94, in Rtg. Berlin Hellersdorf- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen vor, hier die zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten zu haben.

Dem Anhörungsbogen folgt zeitnah ein Bußgeldbescheid und der kann teuer und sehr unangenehm werden. Ab 21 km/h zuviel droht ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt. Schon ab 26 km/h sieht der aktuelle Bußgeldkatalog 80 €, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot vor. Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahranfänger noch weitere Sanktionen nach sich ziehen.

Aber soweit muss es nicht kommen. Denn ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Verwendet wird an dieser Messstelle der Einseitensensor vom Typ ESO ES 8.0. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer misst die Geschwindigkeit, indem er auf die durch ankommende Fahrzeuge verursachten Helligkeitsunterschiede reagiert.

Dadurch können aber schon einfache Lichtreflexe, wie etwa Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Das Gerät benötigt für die Dauer seiner Messung eine gleichbleibende Helligkeit der gemessenen Fahrzeugteile, um am Ende verlässliche Messwerte zu liefern. Moderne  LED- Scheinwerfer verursachen jedoch dunkle und sehr helle Abschnitte, die als Spitzen (sog. "Peaks") in den jeweiligen Messkurven auftauchen und zu einer falschen Berechnung eines Geschwindigkeitswertes führen.

Bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern entstehen für das Gerät Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist nicht sicher nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Es erfolgten schon Freisprüche, weil die in der Bedienungsanleitung zum Blitzer geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie fehlte und deswegen nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das abgebildete Fahrzeug handelte  und ob die gemessene Geschwindigkeit im Einklang mit der Fotodokumentation dieses Fahrzeuges steht. 

Der Blitzer muss unbedingt mittels der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage auf die Fahrbahnneigung eingestellt werden. Hier geschehen aber die meisten Aufbaufehler. Sogenannte "Schrägmessungen führen aber automatisch zu erhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist daher eine solche Ungenauigkeit beim Aufbau nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Durch den häufigen Einsatz kann es zu einer Nichteinhaltung der Wartungsintervalle kommen, was einen Ablauf der Geräteeichung zur Folge hat. Wird dieses festgestellt, ist die gesamte Messung zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich.




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