Geblitzt auf der BAB 11, bei km 27,4, in FR Prenzlau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Ihnen wird in einem Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann folgt innerhalb der nächsten drei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. Schon bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h droht ein Bußgeld von 100 € und ein Punkt. Ab 26 km/h sind es schon 150 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Allerdings lohnt sich bei dieser Messstelle die Beauftragung eine erfahrenen Verteidigers. Gemessen wird hier nämlich mit einem Einseitensensor des Typs ESO 3.0 oder seinem fast baugleichen Nachfolger ESO 8.0.

Die Geschwindigkeit wird wie folgt bestimmt. Der Blitzer registriert die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Mittels der hieraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden.

Dieses Messprinzip führt aber dazu, dass schon kleinste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs die Geschwindigkeitsberechnung zu Ihren Ungunsten beeinflussen können.

Gleiches gilt für LED-Scheinwerfer. Das Messgerät besteht aus passiven Fotosensoren, welche die vorbeifahrenden Fahrzeuge von der Seite beobachten. Die Einzelsensoren sind dabei so geschaltet, dass sie auf Helligkeitsänderungen in Fahrtrichtung reagieren. Über den Unterschied in zeitlicher Hinsicht lässt sich die Geschwin- digkeit ermitteln, ähnlich wie bei einer Lichtschranke. Wenn das Fahrzeug mit einem LED-Licht ausgestattet ist, sieht man im Signalverlauf der Messung sehr untypische Ausschläge im Signalbereich des Frontscheinwerfers, wie zahlreiche Sachverständigengutachten ergeben haben.

Der Blitzer hat ebenfalls Zuordnungsprobleme bei einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der eigentliche Messvorgang und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitversetzt. Daher kann zum Beispiel bei Kolonnenfahrten nicht immer das Foto korrekt einem Messvorgang zugeordnet werden Dann kann die Bußgeldstelle nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Der häufigste Aufbaufehler ist die falsche oder ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt die genaue Justierung auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Schon die Abweichung um ein Grad führt aber zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Ist in der Akte keine Schulung der Beamten an dem Messgerät dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen rechtmäßigen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messung annulliert und der Beschuldigte freigesprochen.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema