Geblitzt auf der BAB 24, bei km 235.05, in FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Geblitzt wird an dieser Messstelle, kurz vor der ersten Anschlussstelle in Kremmen, mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Haben Sie einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten, lohnt es sich, den Rat eines erfahrenen Verteidigers einzuholen. Denn die Schwächen und Fehlerquellen des eingesetzten Blitzers sind dann meist die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät erfasst mit Hilfe von Laserimpulsen die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern. Die Signale werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Sensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber dieses Messprinzip hat zahllose Schwächen. Die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsaufweitung und damit vebundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch beeinflusste Berechnung ist die Ursache, dass auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Außerdem muss der der Sensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Exaktheit, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Auch hat das Gerät bei dichtem Verkehr oder Überholmanövern Zuordnungschwierigkeiten, Dann ist der Bußgeldstelle kein schlüssiger Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist hier auch die Geräteeichung abgelaufen, was dazu führt, dass die Messung annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt wird.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Oranienburg nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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