Geblitzt auf der BAB 24, km 82,250, Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben und erhielten deswegen einen Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde des Landkreises Ludwigslust- Paschim? 

Dann lohnt sich die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers. Denn die Strafen des zeitnah folgenden Bußgeldbescheides können empfindlich sein. Schon ab einer Überschreitung um 21 km/h droht ein Punkt und ab 26 km/h sieht der aktuelle Bußgeldkatalog einen Monat Fahrverbot vor.

Doch das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot lassen sich hier vermeiden.

Ca. 4,5 km vor der Messstelle wird beidseitig letztmalig auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen. Das zuständige Amtsgericht Ludwigslust lässt dieses noch als ausreichenden Hinweis geltend. Die Geltendmachung eines Augenblicksversagens ist aber trotzdem erleichtert.

Der eigentliche Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind aber die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse im Infrarotbereich aus. Diese werden von dem herannahenden Fahrzeug reflektiert und die Rückstrahlen werden von dem Gerät gespeichert. Hierdurch kann  die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mittels dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet.

Allerdings führt die Auffächerung der Laserstrahlen sehr oft dazu, dass diese von mehreren Karosserieteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einzigen Fahrzeugteil zurückgesandt ab. Dadurch wird die Zeitbestimmung verfälscht. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die tatsächliche und die vom Messgerät angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern und ähnlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsprobleme auf. Dann ist nicht sicher feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Die exakte Einstellung des Scanwinkels auf die Fahrbahnneigung ist unabdingbar für eine genaue Messung. Hier geschehen die meisten Anwendungsfehler. Ist ein solcher nachweisbar, kann der Vorgang keine Grundlage für einen wirksamen Bußgeldbescheid sein.

Um dieses zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Ist ein entsprechender Fortbildungsnachweis nicht in der Messakte, wird die Messung annulliert.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen (was nicht selten der Fall ist) wird das Verfahren eingestellt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.





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