Geblitzt auf der BAB 4, km 105,7, Gem. Lichtenau, Fahrtrichtung Dresden – Aachen- Bußgeld verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn aufgebaut ist hier ein Einseitensensor ES 3.0. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer speichert die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Diese Messmethode hat aber zahllose Schwächen. So können schon einfachste Lichtreflexe (etwa der Schatten eines eigenen oder fremden Fahrzeugs) die Messung verfälschen. Sachverständige haben nachgewiesen, dass das lichtempfindliche Messgerät ES 3.0 überhöhte Geschwindigkeiten anzeigen kann, wenn ein gemessenes Fahrzeug LED-Scheinwerfer hat. Zuerst haben Tester des ADAC auf diesen Systemfehler hingewiesen. Oft werden auch mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die Messung vor Gericht verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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