Geblitzt auf der Bab 4, Km 31.7, Gem. Burkau, Fr Görlitz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften vor?

Der drohende Bußgeldbescheid kann unter Umständen teuer und unangenehm werden. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 70 €. Ab 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 80 €.  Eine Steigerung erfolgt jeweils bei den nächsten 5 km/h. Die mögliche Höchststrafe sind 600 €, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. Für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit darf die Bußgeldstelle eine gesonderte Erhöhung vornehmen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Schwächen des hier verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0 sind ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken (Sensorkopf), auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die beiden anderen Sensoren messen die jeweilige Entfernung zum Gerätestandort. Mit diesen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und daraus die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Dieses Messprinzip führt aber dazu, dass schon einfache Lichtreflexe (etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs) die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können.

Das "Flimmern" moderner LED- Scheinwerfer ist zwar für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar. Der Blitzer registriert aber falsche Zeitangaben und berechnet daher wegen dieser Lichtunterbrechungen eine nicht korrekte Geschwindigkeit.

Oft ist das Gerät nicht genau genug auf die Fahrbahnneigung eingestellt und steht nicht exakt parallel zur Fahrbahn. Die hieraus erfolgenden Schrägmessungen haben aber automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben.

Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern können  Zuordnungsprobleme auftreten. Dann ist nicht mehr sicher nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Häufig werden die Wartungsintervalle  nicht regelmäßig eingehalten. Als Ergebnis kann die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen sein. In diesen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Dies ist insbesondere bei der Höhe der Buße von Relevanz.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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