Geblitzt auf der BAB 4, km 55.0, FR Dresden-Görlitz- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an der Messstelle BAB 4, km 55.0, FR Dresden-Görlitz geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Ein erfahrener Verteidiger in Bußgeldverfahren kann hier Ihren Einspruch zu einem positiven Ergebnis führen. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist Fachanwalt für Strafrecht.  Rechtsanwalt Andreas Junge  hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Der größte Pluspunkt für die Verteidigung sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed. Bei dem Gerät haben sich zum Beispiel in der Vergangenheit zusätzliche Messfehler daraus ergeben, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Gutachter haben auch festgestellt, dass die Daten bei ausführlicher Erfassung und Auswertung die vom Messgerät gemessene Geschwindigkeit serienmäßig bei 50 %  aller Messungen um 1-2 km/h unterschreiten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei Ihrer Messung dieser Fehlerwert viel höher liegt. Diese Fehleraufzählung ist nicht abschliessend, sondern soll nur anzeigen, dass dieses Gerät tatsächlich ein dankbares Objekt für die Verteidigung ist.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen.  Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. Es ist daher die Basis für einen Beweisantrag mit dem die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten des Verfahrens, einschließlich des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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