Geblitzt auf der BAB A 255, Hamburg, Übergang BAB A 1, OT 134- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie an dieser Stelle geblitzt wurden? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Gründe für den Erfolg eines Einspruchs kann es viele geben, hier sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Dieses sendet ununterbrochen Laserstrahlen in Bündelform aus. Diese erfassen das herannahende Fahrzeug und werden von diesem reflektiert. Durch die Auswertung der zurückgesandten Lichtstrahlen kann die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Doch je weiter die Strahlenbündel gesandt werden, umso mehr fächern sie auf. Werden sie daher von verschiedenen Karosserieteilen zurückgesandt, behandelt der Blitzer sie so, als wären sie von einem einzigen Teil reflektiert. Dieses verfälscht die Zeitmessung und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Ebenfalls treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen Zuordnungsprobleme auf. In solchen Fällen kann die Messung auch nicht als genau gewertet werden.

Nicht selten sind Aufbaufehler (etwa eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels) oder Fehler bei der Auswertung. Auch diese hat eine Verfälschung zu Lasten des Betroffenen zu Folge. Daher fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals vor dessen ersten Einsatz. Ist ein solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Schon aus diesem Grund ist Ihre Messung angreifbar.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkungen auf die Messung auf. Es ist daher die Basis für einen Beweisantrag mit dem die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keinerlei Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.

Kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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