Geblitzt auf der L 40, Abschnitt 205, km 4,9, in FR Abfahrt Fr.-List-Straße- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann kann der Bußgeldbescheid teuer werden. 

Bei einer Überschreitung um 21 km/h drohen ein Bußgeld von 115 € sowie ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und schon 180 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden. So kommt zumindest eine Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an Aufbauseminaren in Betracht.

Allerdings kann Ihnen dies ein erfahrener Verteidiger ersparen. Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Zahllose Testreihen haben aber seine Schwachstellen festgestellt.

Bei jeder zweiten Messung liegt eine fehlerhafte Datenverarbeitung vor, welche unzutreffende Geschwindigkeitsangaben verursacht.

Das Auslösen der Kamera erfolgt nach der eigentlichen Messung. Der dadurch bedingte zeitliche Abstand führt besonders bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten den Messvorgang korrekt zuzuordnen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug mit der angegebenen Geschwindigkeit erfasst wurde.

Häufig ist der Scanwinkel nicht korrekt eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Ist die Schulung der Beamten an dem Gerät nicht ordnungsgemäß in der Akte dokumentiert, wird die Messung ebenfalls verworfen.

Falls die Geräteeichung zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen ist, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Die Kanzlei hat Niederlassungen in Berlin und Kiel. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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