Geblitzt- B4- 20459 Hamburg Willy-Brandt-Straße/Rödingsmarkt (Richtung St. Pauli) Bußgeld vermeiden

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Wenn Ihnen hier ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, folgt dem Anhörungsbogen meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Eine groß angelegte deutschlandweite Studie hat über einen längeren Zeitraum bei der Überprüfung verschiedener  Messgerätetypen festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technische Fehler aufwiesen, weitere 62 Prozent eine ungenügende Beweisführung aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Die Geschwindigkeitsmessung dieses Blitzers erfolgt  auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Dabei werden die Fahrzeuge  von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Laserimpulse in Bündelform aus. Diese werden von dem Fahrzeug reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt, welcher diese erfasst.  Mit Hilfe dieser Daten kann die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Auffächerung der Lichtimpulse kann aber dazu führen, dass diese von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einzigen Karosserieteil zurückgesandt. Dadurch wird aber die Bestimmung der Zeit und also auch die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die angegebenen Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des  Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Hier passieren mangels Sachkenntnis und Sorgfalt sehr oft Fehler, gleiches gilt für die Auswertung des Messfotos. Um dieses zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an seinem Gerät. Ist diese in der Akte nicht nachweisbar, ist die Messung keine wirksame Grundlage für einen Bußgeldbescheid.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein  Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt.

Das technische Gutachten benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkungen auf die Messung. Es ist damit die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren bundesweit.  Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Vor den Hamburger Amtsgerichten hat er schon überproportional häufig die Interessen seiner Mandanten erfolgreich durchgesetzt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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