Geblitzt: BAB 10, km 21.21, in Richtung Erkner- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee macht Ihnen einen Geschwindigkeitsvorwurf, nämlich das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn ein Großteil der Verfahren wird hier nach einem Einspruch eingestellt. Die Begründung beruht dann fast immer auf einem Messfehler des hier eingesetzten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Arbeitsweise folgt einem einfachen Prinzip. Ausgestrahlte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Sobald sich ein Auto im Messbereich befindet, reflektiert es diese Signale und sendet sie zu dem Messgerät. Dadurch kann die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit ermittelt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch ist schon die Überlänge der Messstrecke eine große Fehlerquelle. Führt sie doch zu einer Signalauffächerung und damit verbunden auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die dadurch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig und extrem auf, dass allein wegen dieses Funktionsfehlers etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich, was fast immer der Fall ist, können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist nicht sicher, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto mit der angegebenen Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Autobahn ausgerichtet werden. Aber oft ist die Justierung beim Aufbau nicht exakt genug. Dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Oft führt eine nicht fristgerechte Eichung zu einem Ablauf der Geräteeichung, was zu einem Verwertungsverbotes hinsichtlich des Messergebnisses führt. Dies gilt auch, wenn in der Akte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die Messbeamten fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge dem hier zuständigen Amtsgericht Fürstenwalde nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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