Geblitzt: BAB 24, km 221,996 in Fahrtrichtung Berlin- Tipps vom Fachanwalt!

  • 4 Minuten Lesezeit

Der mobile Blitzer wird in Höhe des Parkplatzes "Am Rhinluch" zwischen den Anschlussstellen Fehrbellin und Krummen aufgestellt. Dies sind die letzten beiden Abfahrten vor dem Autobahndreieck Havelland, also bevor die BAB 24 in der BAB 10 (Berliner Ring aufgeht). Falls Sie von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, kann Ihnen hier ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Aktuell befindet sich diese Messstelle im Bereich der Großbaustelle Havellandautobahn. Dadurch kann es kurzfristig zu signifikanten Veränderungen der erlaubten Geschwindigkeit und damit einhergehenden Beschilderung kommen. Diese muss bei jedem Fall erneut geprüft werden. Bisher genügt sie aber nach Ansicht des Amtsgerichts Neuruppin den verkehrspsychologischen Anforderungen, wenn auch bei besonderen Situationen die Rechtsfigur des Augenblicksversagens Anwendung findet.

Ein auf jeden Fall relevantes Argument für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Schwächen des verwendeten Lichtschrankenmessgerätes, des Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers vom Typ ESO ES 8.0.

Der wichtigste Bestandteil ist der meist auf einem Stativ befindliche Sensorkopf (Messbalken). Diese ist ein grauer länglicher Kasten mit fünf Sensorenaugen. Die Funktionsweise ist wie folgt. Der Messbalken ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei (die beiden äußeren und der mittlere) einen 0,5 m Abstand (Messbasis) aufweisen und für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind. Diese Sensoren sind daher auch parallel ausgerichtet. Sie messen Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge speichern und vergleichen diese. Die beiden weiteren (jeweils zwischen den anderen liegenden) Sensoren sind schräg gestellt und ermöglichen eine Abstandsmessung, durch welche der Abstand des Sensorkopfes zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Dadurch wird die Zeit bestimmt, die das Fahrzeug für eine bestimmte Strecke benötigt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet.

Diese Funktionsweise kann dazu führen, dass schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät und Lichtreflexe (etwa Fahrzeugschatten) die Helligkeitsmessung beeinflussen und das Messergebnis zu Ihren Ungunsten verfälschen. 

Gemäß den Vorgaben des Herstellers ist bei der Aufstellung des Sensorkopfes die Neigung der Straße mit Hilfe der Neigungswasserwaage auf den Sensorkopf zu übertragen und der sogenannte Neigungswinkel einzustellen. Nach Beendigung der Messung hat der Bediener die Einstellung des Sensorkopfes nochmals zu überprüfen. Bei einer Abweichung von mehr als 2° dürfen alle Messungen seit der letzten Überprüfung nicht verwertet werden. Diese Vorgaben werden von dem Messpersonal oft nicht eingehalten oder entsprechend dokumentiert und die Messung ist dann nicht verwertbar. 

Ebenfalls wird nicht ausreichend überprüft, ob ein Absinken des Stativs, etwa wegen eines weichen Untergrunds, Erschütterung oder Sogwirkung,  während des Messens stattgefunden hat. In der Gebrauchsanleitung beschreibt der Hersteller unter Punkt 8.4 aber ausdrücklich die Nachkontrolle des Sensorkopfes bei Messende. Demzufolge ist der Sensorkopf bei Messende nochmals mit der Neigungswasserwaage zu prüfen. Geringfügige Abweichungen sind dabei vernachlässigbar (Punkt 8.2.3 in der Gebrauchsanleitung). Sollte sich der Sensorkopf deutlich abgesenkt haben, dürfen die Messungen seit der letzten Überprüfung nicht verwendet werden. 

Nach den geltenden Vorschriften muss das Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht und die Eichplomben im unversehrten Zustand vorhanden sein. Es sind schon ganze Messreihen für ungültig und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die Eichung abgelaufen war. Diese kurze und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Vielzahl von Messfehlern Experten für Verkehrsmesstechnik bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Der Gutachter analysiert Ihre Messprotokolle und Rohmessdate, listet die darin gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung  dem hier zuständigen Amtsgericht Neuruppin nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema