Geblitzt bei Pogreß, L 042, Abs. 020, km 4,838, Ri. Wittenburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Landkreises Ludwigslust-Parchim wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger die drohenden Strafen ersparen und diese können hier erheblich sein.

Es drohen schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch die Fehler des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses ermittelt die Geschwindigkeit mit Hilfe von Laserstrahlen die in einem Winkel von 45 Grad auf einer Messlänge von 75 Metern ausgestrahlt werden. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zum Gerät zurück. Die daraus gewonnenen Werte ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke  benötigten Fahrzeit und damit der Geschwindigkeit. Ein Auslösen der Kamera erfolgt, wenn der eingegebene Höchstwert überschritten ist.

Diese zeitliche Abfolge führt aber bei Kolonnenfahrten zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, dass die angegebene Geschwindigkeit bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Dieses führt zu Fehlern bei der Datenverarbeitung. Deswegen stimmen bei über 50 % aller Messungen die Werte nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit überein.

Der häufigste Aufbaufehler ist eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Für eine ordnungsgemäße Messung müssen die Beamten an diesem Gerätetyp geschult worden sein. Fehlt in der Akte ein entsprechender Nachweis, wird der gesamte Vorgang verworfen.

Gleiches gilt, wenn die Eichung des Blitzers abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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