Geblitzt: Fuldabrück, A 44, km 1,5, Berghäuser Brücke, Fahrtrichtung A 7- Fehler bei der Messung!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Die Überprüfung der Messung durch einen spezialisierten Verteidiger kann dann fast immer  die drohenden Strafen verhindern. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Dieses ist wegen seiner Fehleranfälligkeit die Ursache, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es sendet Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dabei werden Daten erfasst, welche ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage findet eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die überlange Messstrecke verursacht eine nicht geplante Signalauffächerung. Natürlich werden dadurch auch Rückstrahlimpulse verfälscht und damit auch die Messdaten als Grundlage der Geschwindigkeitsbestimmung. Dies geschieht so häufig, dass schon allein wegen dieses Serienfehlers etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene aktuelle Schulungsnachweis für das Messpersonal, liegt ein Verwertungsverbot vor, Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler werden bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler der Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, werden von dieser alle Kosten übernommen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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