Geblitzt: Gem. Seesen-Bilderlahe, A 7, km 220,2, A 140, St 3,3, RF Süd- Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Goslar wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses wird zwar noch als standardisiertes Messverfahren eingeschätzt, seine durch zahllose Testreihen nachgewiesenen Schwächen sind trotzdem die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserstrahlen, die auf einer Messlänge von 15- 75 Metern ausgestrahlt werden. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Gerät zurück. Durch die hieraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die Messstrecke und damit die Geschwindigkeit bestimmt werden. Sobald der Grenzwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Dieser zeitliche Ablauf führt aber dazu, dass insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann kann nicht sicher festgestellt werden, ob die angegebene Messung tatsächlich das abgebildete Fahrzeug betraf.

Durch die Länge der Messstrecke und der hierdurch bedingten Strahlenaufweitung entsteht ein Signalkegel. Dieser ist die Ursache für eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Bei mindestens jeder zweiten Messung führt dies zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Unbedingt muss der Scanwinkel korrekt eingestellt sein. Sehr oft ist dies nicht der Fall, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Kann dieser Aufbaufehler nachgewiesen werden, wird die Messung verworfen.

Sollte sich in der Messakte kein Nachweis finden, dass die auswertenden Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann die Messung ebenfalls kein zulässiges Beweismittel sein.

Ist die Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung erloschen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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