Geblitzt Hamburg, Fruchtallee 115, i. R. Schlump- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Von der Bußgeldstelle Hamburg wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann können die möglichen Strafen zwar teuer werden, aber gerade dies kann ein erfahrener Verteidiger für Sie verhindern. Denn geblitzt wird hier mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Zwar ist dieses noch das Standardmessgerät der Polizei in Hamburg, jedoch sind seine Schwächen in zahlreichen Tests und Gerichtsverfahren nachgewiesen worden.

So führt eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass bei etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt und protokolliert werden. Ist dieses nicht vollständig in der Akte vermerkt, darf die Messung nicht verwertet werden. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, kann die angezeigte Geschwindigkeit nicht zweifelsfrei  zugeordnet werden. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt justiert, mit der Folge, dass automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt werden. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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