Geblitzt: Handewitt, Lecker Chaussee, B 199, Höhe Nr. 38, Fahrtrichtung Leck - Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Wollen Sie das drohende Bußgeld, eventuellen Punkt oder Fahrverbot verhindern, lohnt es sich, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn dank der Fehleranfälligkeit des hier angewandten Lichtmessverfahrens liegt die Erfolgsquote weit über dem Durchschnitt.

Rechtsanwalt hat bereits zahlreiche Bußgeldverfahren erfolgreich vertreten. Insbesondere vor dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg wurden alle von ihm betreuten Verfahren eingestellt. In diesem Artikel schildert er die beste Verteidigungsstrategie.

Der beste Angriffspunkt ist bei dieser Messstelle die Unzuverlässigkeit des hier  verwendeten Lichtschrankenmessgeräts. Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt.

Mehrere Infrarot- oder Laserstrahlen überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigt wird, kann das Gerät die Geschwindigkeit berechnen.

Für eine genaue Messung müssen die Strahlen der Lichtschranke aber genau senkrecht zur Fahrtrichtung verlaufen. Gerade dieses Aufbauerfordernis wird oft vernachlässigt und führt zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Vor der Inbetriebnahme sind zahlreiche Tests zu dokumentieren. Fehlt dieses in der Akte, liegt keine verwertbare Messung vor. Schon der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs kann die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.Durchfahren mehrere Fahrzeuge hintereinander den Messbereich, können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten, d.h. der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, welches Auto tatsächlich gemessen wurde. Ist die Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die Einstellungsquote in den von ihm betreuten Bußgeldverfahren liegt weit über dem Durchschnitt!

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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