Geblitzt: Hassel, Chausseehaus-Hassel, L 16, Absch. 060, km 1,400, Höhe Spielplatz, Ri. Stendal- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Magdeburg wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten? Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der Bußgeldbescheid. Allerdings kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid weist Fehler auf und hier sind es fast immer die Schwachpunkte des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet Laserstrahlen aus, welche von den heranfahrenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Hierdurch ist die Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke möglich. Mit Hilfe dieser Daten kann die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Kamera wird ausgelöst, wenn der eingegebene Grenzwert überschritten ist.

Doch diese Messmethode hat Ihre Schwächen. Durch die Ausweitung der Lichtimpulse, können diese von mehreren Karosserieteilen zugleich reflektiert werden. Das Messgerät speichert diese aber als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch wird die Bestimmung der Fahrzeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei etwa 50 % der Messungen tritt diese Ungenauigkeit auf. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen.

Von besonderer Bedeutung ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels. Hier passieren dem Messpersonal aus Unkenntnis die meisten Fehler. Um diese und eine Haftung zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten vor deren ersten Einsatz. Findet sich ein entsprechender Zertifikat nicht in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar. Gleiches gilt, wenn die Eichung des Gerätes abgelaufen ist, dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren.

Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen auf. Diese und noch weitere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Dadurch ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihres Messergebnisses dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese ist in Berlin und eine Zweigstelle befindet sich in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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