Geblitzt in 07743, Jena, auf der BAB 4, km 173,011, FR Frankfurt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Dann ist es am besten nach Erhalt des Anhörungsbogen sich von einem erfahrenen Verteidiger beraten zu lassen. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit der sogenannten Radarmessung festgestellt. Diese wird zwar noch in Thüringen aufgebaut, jedoch haben zahllose Gerichtsverfahren und Testreihen deren Fehleranfälligkeit nachgewiesen.

Radarmessungen finden mittels ausgesandter Mikrowellenstrahlen statt- diese werden über eine Richtantenne des Messgeräts gebündelt und zielgerichtet ausgestrahlt. Es wird der sogenannte Doppler- Effekt ausgenutzt und dadurch können bei der Annäherung eines Fahrzeugs Messungen der Geschwindigkeit vorgenommen werden.

Aber die auftretende Weitung des Messstrahls mit zunehmender Entfernung und auftretende Reflexionen führen zu Problemen bei der Zuordnung. Häufig ist dann der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob bei dem abgebildeten Fahrzeug tatsächlich die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Die Geräte sind äußerst empfindlich für äußere Beschädigungen, was dann ebenfalls die Messung negativ beeinflusst. Oft ist auch der Messwinkel nicht exakt justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung erloschen oder ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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