Geblitzt in 10115 Berlin, Scharnhorststr. / Invalidenstr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin wird Ihnen ein Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen? 

Der dann zeitnah folgende Bußgeldbescheid kann je nach Schwere des Verstoßes sehr teuer und angenehm werden.

Aber die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Neben der Frage, ob hier ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt, sind es besonders die Schwächen des kombinierten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer ist seit seiner Einführung der harschen Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Deswegen wurde schon die komplette Software ausgetauscht. Die charakteristischen Schwächen bei der Messwertbildung sind aber geblieben.

Das Prinzip der Geschwindigkeitsbestimmung ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet kontinuierlich  Laser- bzw. Lichtimpulse  in Bündelform aus. Diese werden von den  ankommende Fahrzeugen reflektiert und zum Messgerät zurückgesandt. Dieses vergleicht und speichert die  gewonnenen Daten. Mit deren Hilfe kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Höchstwert erreicht oder überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Allerdings sorgt die Bündelform der Strahlen für die Ausweitung bestrahlten Fläche. Daher können die Impulse von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als nur von einem einzigen Teil reflektiert. Diese Verfälschung der Daten führt in etwa der Hälfte aller Messungen zu einer falschen Geschwindigkeitsangabe.

Bei über 50 % aller Messungen werden Werte einbezogen, die außerhalb des zulässigen Messbereich  von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Dieses stellt einen eindeutigen Verstoß gegen die Gerätezulassung dar.

Wird der Scanwinkel nicht genau eingestellt, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen, welche automatisch zu erhöhten Geschwindigkeitsangaben und falschen Meldungen von Rotlichtverstößen führen.

Bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern hat der Blitzer sehr häufig Zuordnungsprobleme. Bei einer Überprüfung ist dann nicht mehr sicher feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist keinesfalls fehlerfrei. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig zu Änderungen der Phaseneinstellungen.  Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden. Aber die  Messgeräte werden unabhängig von den Ampeln gewartet. Hierdurch können Zeitfenster entstehen, in welchen die Messungen nicht mit den tatsächlichen Ampelphasen übereinstimmen. 

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird in Berlin nicht immer eingehalten.

Sehr oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten. Als Folge ist nicht selten die Eichung des Gerätes abgelaufen. In diesen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle erkannt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.





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