Geblitzt in 12347, Berlin Nk, auf der BAB 100, Tunnel , OT Britz Nord, Ri. Seestraße, SK34C- Rat vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Dann drohen neben einem hohen Bußgeld meist auch ein Punkt oder sogar ein Fahrverbot. Aber es lohnt sich dagegen vorzugehen. Nach einer bundesweiten Statistik sind mindestens 50 % aller Bußgeldbescheide fehlerbehaftet und bei dieser Messstelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieser Blitzer erfasst die Stadtautobahn auf einer Länge von 75 Metern. Die ausgesandten Laserimpulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Werte ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalaufweitung und damit Verzerrung der Datengewinnung. Allein wegen dieses Serienfehlers ist hier etwa jede zweite angezeigte Geschwindigkeit falsch. Dieses Messsystem hat auch bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft wird bei Wartungen der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Fehlt es an einem Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden. Sollte die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema