Geblitzt in 12437 Berlin, A100/N AS Späthstr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Polizei Berlin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Zwar kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teuere Folgen haben, aber ein erfahrener Verteidiger kann diese für Sie abwehren. Denn sofern in dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid als Beweismittel ein "Messgerät" benannt wird, ist dieses ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung wegen der auftretenden Ungenauigkeiten in der Kritik. Vor dem hier zuständigen Amtsgericht Tiergarten wurden dessen Schwächen in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

So führt ein ungenaue Datenerfassung dazu, dass bei etwa der Hälfte der Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Oft ist auch der Messwinkel nicht exakt genug auf die Fahrbahnneigung justiert. Die automatische Folge sind dann zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Die Länge der Messstrecke von 75 Metern führt dazu, dass auch mehrere Fahrzeuge zugleich vom Blitzer erfasst werden. Dann treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, die es der Bußgeldbehörde einen Nachweis unmöglich machen, bei welchem Auto die Geschwindigkeit tatsächlich gemessen wurde. Befindet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Gerätezulassung ungültig ist. Mangels regelmäßiger Wartung kommt dieser Fehler in Berlin regelmäßig vor.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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