Geblitzt in 13053 Bln, Hs ,Indira- Gandhi- Str. 66- 69/ Ri.Berliner Allee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Schon ab 21 km/h zuviel ist ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot möglich. Dies steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h. Die Strafe kann auch bei Fahranfängern und Wiederholungstätern extra erhöht werden.

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen aber hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.

Zwar heißt es in dem Anhörungsbogen lapidar "Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät", genauer müsste es heißen, dass Sie von dem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed geblitzt wurden.

Dieser ist einer der umstrittensten Blitzer Deutschlands. Die massive Kritik der Fachgerichte führte zwar dazu, dass die komplette Software ausgetauscht wurde, jedoch sind die spezifischen Probleme der Geschwindigkeitsbestimmung geblieben.

Bei über der Hälfte aller Messungen. werden die relevanten Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Hierdurch liegt ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung vor, welcher zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann.

Ähnlich häufig führen verzerrte Laserrückstrahlsignale zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten sowie ähnlichen Verkehrssituationen können Zuordnungschwierigkeiten auftreten. Dann ist nicht mehr nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Sehr häufig wird der Scanwinkel ungenau eingestellt. Dann ist das Gerät nicht exakt auf die Fahrbahnneigung ausgerichtet. Sogenannte Schrägmessungen führen aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten.

Um diesen Aufbaufehler zu verhindern, müssen die Beamten eine Ausbildung an dem Gerät nachweisen. Fehlt der entsprechende Fortbildungsnachweis in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.





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