Geblitzt in 13347 Berlin Wd Seestr. 91-93 Ri B BAB 100, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h vor? Dann stehen die Chancen sehr gut, den drohenden Strafen zu entgehen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist so groß, dass wegen dieser die Mehrzahl der eingeleiteten Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Funktionsweise des Geräts ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Seestraße auf einer Länge von 75 Meter. Die in den Messbereich fahrenden Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Strecke benötigten Fahrzeit. Dann kann mittels einer Weg.- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Aber schon die überlange Messstrecke ist eine übergroße Fehlerquelle. Denn sie verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch für eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig und massiv auf, dass schon wegen dieses Funktionsfehlers die Hälfte aller Messungen falsch ist. Auch muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet werden. Aber hier ist der Aufbau in diesem Punkt nicht immer exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sehr häufig befinden sich mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich. Dann hat das Gerät Schwierigkeiten mit einer korrekten Zuordnung.  In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. In Berlin werden die Wartungsintervalle nur unregelmäßig eingehalten. Ist deswegen die Geräteeichung abgelaufen, ist die Messung zu verwerfen. Dies gilt auch, wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): andreas junge

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