Geblitzt in 13359, Berlin, Osloer Str. / Koloniestr., FR Bornholmer Str.-Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin wirft Ihnen einen Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß vor? Dann kann es teuer werden. War die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind ein Punkt und mindestens ein Monat Fahrverbot sicher. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es ab 21 km/h zu viel einen Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich. Doch die Überprüfung der Messung durch einen erfahrenen Verteidiger lohnt sich. Denn aufgebaut ist hier ein kombiniertes Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen sprichwörtliche Fehleranfälligkeit liefert fast immer die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Oft ist der Messsensor nicht exakt ausgerichtet bzw. durch Erschütterungen leicht um einen Millimeter verrutscht. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitswerte. Außerdem hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten bei der Zuordnung, sobald mehrere Fahrzeuge die Kreuzung überqueren. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren oft kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Die ausgesandten Laserimpulse streuen aus, was bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Messwerten führt.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht fehlerfrei. Die Messgeräte werden in Berlin unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden, wodurch es immer wieder zu Erfassungsfehlern kommt. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Fehlt diese, darf die Messung nicht verwertet werden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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