⚡️Geblitzt in 79856 Schluchsee OT Seebrugg, B 500 - Bußgeld und Fahrverbot abwenden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald an der B 500 im Ortsteil Seebrugg der Gemeinde Schluchsee ist oft Gegenstand von Verhandlungen vor dem für diesen Ort  zuständigen Amtsgericht Titisee-Neustadt.  Die Geschwindigkeit ist hier auf 60 km/h limitiert. Zur Überprüfung der Einhaltung der Geschwindigkeit benutzen die Beamten unterschiedliche Messgeräte – meist die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350, letzeres wird  dann im Spezialanhänger aufgestellt.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die verwendeten Messgeräte und -verfahren sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen. Wenn die Beamten aber nicht wie in der Bedienungsanleitung vorgesehen vorgehen, ist die Messung  unverwertbar.

Legen Sie Einspruch ein!

Es ist daher Erfolg ratsam, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald nachprüfen zu lassen, um die Folgen wie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu umgehen. 

Doch auch dann, wenn die Messung ohne Fehler abgelaufen ist, kann das Fahrverbot häufig abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist gerade in Fällen möglich, in denen der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht dokumentiert. Dem Gericht steht ein Ermessen zu: Wenn ihmdas erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen genügt, wird es vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit dieser Messstelle bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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