Geblitzt in Altencelle, Burger Landstr. 62a FR Nienhagen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Landkreises Celle wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. 

Bei einer Überschreitung um 21 km/h drohen ein Bußgeld von 115 € sowie ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und schon 180 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden. So kommt zumindest eine Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an Aufbauseminaren in Betracht.

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn die Fehlerquellen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ TraffiStar S 350  sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer funktioniert folgendermaßen. Er sendet Laserstrahlen aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert werden. Dieses geschieht in einer Entfernung bis zu 70 m. Der Laserimpuls wird nach der Reflexion vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann das Gerät Entfernung und Richtung des Fahrzeugs bestimmen. Mittels der gewonnenen Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Wird festgestellt, dass eine Überschreitung vorliegt, wird die Kamera ausgelöst.

Letzteres führt aber dazu, dass besonders bei Kolonnenfahrten Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das richtige Fahrzeug dem konkreten Messvorgang zugeordnet wurde. 

Die Ausweitung des Laserstrahl auf der Länge der Messstrecke führt immer wieder zu Verzerrungen bei der Datenaufnahme und damit unzutreffenden Messergebnissen.

Häufig ist die Einstellung des Gerätes nicht ordnungsgemäß dokumentiert oder sogar die Justierung auf die Fahrbahnneigung ungenau. In solchen Fällen wird die Messung verworfen und das Verfahren eingestellt.

Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, kann die Geräteeichung zum Zeitpunkt der Messung abgelaufen sein. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema