Geblitzt in Altingen, BAB 81, km 612,700, Singen – Stuttgart- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich, mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn die in zahlreichen Gerichtsverfahren nachgewiesene Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, ist die beste Garantie für den Erfolg eines Einspruchs.

Das Messprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Der Messsensor ist im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert und sendet ununterbrochen Laserstrahlen in Bündelform aus. Während des Messvorgangs tastet jeder einzelne Strahl in einer Entfernung  bis 75 Meter die Autobahn ab. Bei der Erfassung der zu messenden Fahrzeuge werden die ausgesandten Lichtimpulse durch Teile der Karosserie reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu Verzerrungen der zurückgestrahlten Signale und damit einer fehlerhaften Geschwindigkeitsberechnung. Allein wegen dieses Serienfehlers sind ca. 50 % aller Messungen falsch. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge hat. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten. Dann kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung erloschen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV-zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

                                       

                                       

Foto(s): andreas junge

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