Geblitzt in Bad Camberg, A 3, Km 126,900, Fahrtrichtung Frankfurt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie wurden hier vom Blitzer erfasst und die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern in einem Messwinkel von 45 Grad Laserimpulse aus. Diese tasten die ankommenden Fahrzeuge ab und werden von diesen zu dem Gerät zugesandt. Dadurch ist eine Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit möglich. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. 

Durch die Länge der Messstrecke kommt es aber zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Dieses führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Daher sind bei mindestens der Hälfte aller Messungen die Geschwindigkeitsangaben falsch.

Erst nach der Berechung der Geschwindigkeit wird die Kamera ausgelöst. Dieses ist die Ursache dafür, dass bei einem hohen Verkehrsaufkommen die Zuordnung fehlerhaft ist. Dann kann nicht sicher festgestellt werden, dass die angegebene Geschwindigkeit von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Die ungenaue Einstellung des Messwinkels ist ein häufiger Aufbaufehler. Schon die geringste Abweichung führt dann automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Damit die Messung verwertet werden kann, muss sich in der Akte ein zertifizierter Nachweis finden, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden. Fehlt dieser, muss die Messung verworfen werden.

Ist die Eichung des Blitzer abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): Andreas Junge

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