Geblitzt in Bad Schwartau, BAB 1, km 61,700, FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Ostholstein wirft Ihnen ejn Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h vor? Die Folgen können ein hohes Bußgeld, Punkte oder sogar mehrere Monate Fahrverbot sein. Damit es nicht soweit kommt, lohnt es sich einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Denn die Schwachpunkte des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs. 

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zum Gerät zurück. Die dann mögliche Ort- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale. Natürlich kommt es dazu einer fehlerhaften Berechnung der Geschwindigkeit. Schon allein aus diesem Grund werden auf mindestens der Hälfte aller Bescheide falsche Werte angezeigt. Oft ist auch der Messwinkel nicht genau der vorhandenen Fahrbahnneigung angepasst. Die Folge sind immer zu hohe Geschwindigkeitsangaben. Sehr häufig werden auch mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst. Dann ist der Bußgeldstelle kein gerichtsfester Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Wegen mangelnder Wartung liegt auch in vielen Fällen eine abgelaufene Geräteeichung vor. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. Dies gilt auch, wenn sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp extra geschult wurden.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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