Geblitzt in Barsbüttel, K 80, AB 60, km 0,765- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sollte Ihnen ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vorgeworfen werden, kann der Geschwindigkeitsverstoß teure Folgen haben. Die möglichen Strafen reichen von einem hohen Bußgeld bis zu mehreren Monaten Fahrverbot. 

Aber aufgestellt ist hier ein Lichtschrankenmesssystem und dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist dabei einfach erklärt. Gemessen wird mit Hilfe von mehreren Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen. 

Für eine verwertbare Messung muss der Blitzer exakt parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. An dieser Genauigkeit fehlt es sehr oft. Das Gleiche gilt für die Einstellung des Messwinkels, obwohl schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist die Eichung erloschen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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